Stellungnahme der IG Kultur zum Budget-Referendum der SVP Stadt Luzern

Mit ihrem Referendum gegen das Budget 2012, das vom Grossen Stadtrat mit 35 Ja gegen 7 Nein von der SVP verabschiedet wurde, nimmt die SVP die Stadt Luzern und ihre Bevölkerung in Geiselhaft: Durch das Referendum sind nicht nur die Lohnerhöhungen für das städtische Personal, diverse Investitionen und Sanierungsmassnahmen blockiert, sondern auch die Beiträge an die städtischen Partnerorganisationen in den Bereichen Kultur, Sport und Sozialwesen sowie an die Quartiervereine.

Falls das Referendum bis Aschermittwoch zustande kommt, hat die Stadt Luzern frühestens im Mai ein gültiges Budget. Bis dahin können regelmässig ausbezahlte Beiträge in der Höhe von rund 2.5 Millionen Franken nicht ausbezahlt werden. Für städtische Partner, die nicht mit einem grossen finanziellen Polster ausgestattet sind und mit diesen Beiträgen gerechnet haben, kann auch das vorläufige Ausbleiben der städtischen Subventionen den Ruin bedeuten.

Bei den Beiträgen trifft es einmal mehr vor allem die Kultur: 37 kulturelle Institutionen, deren Beiträge von mehr als 2 Millionen Franken von der Stadt nicht vertraglich gesichert sind, bekommen bis im Sommer kein Geld.

Schlimmstenfalls wird das Referendum angenommen und der Grosse Stadtrat muss ein neues Budget erarbeiten. Das kann bis in den Herbst hinein dauern. Die Stadt Luzern hat mehr als ein halbes Jahr lang kein gültiges Budget und kann nur diejenigen Ausgaben tätigen, zu denen sie vertraglich verpflichtet ist. Was natürlich ganz im Sinn derjenigen ist, die den Staat am liebsten abschaffen würden.

Was kann man gegen dieses Budget-Querulantentum machen? Erstens auf keinen Fall das SVP-Referendum unterschreiben, zweitens mit einer Kampagne darauf hin arbeiten, dass das Referendum nicht zustande kommt, drittens – falls es doch zu einer Abstimmung über das Budget 2012 kommt – der SVP mit einer so massiven Zustimmung zum fraglichen Budget eine Klatsche verpassen. Ganz nach dem Motto: Wir lassen uns unsere Stadt nicht von den SVP-Querulanten kaputtmachen.

Weitere Beiträge zum Thema:

– Medienmitteilung der IG Kultur Luzern (17.1.)
– Beitrag Regionaljournal DRS 1: Hier hören
– Artikel «20 Minuten» (17.1.)
Medienmitteilung des Lucerne Festival (19.1.)
Kommentar der SVP Stadt Luzern
Kommentar von Andreas Wüest (SP-Grossstadtrat) bei lu.wahlen.ch
«Fastenkur für die Luzerner Kultur» (NZZ vom 25.01.2012)
Editorial Februarausgabe «041 – Das Kulturmagazin»

Kategorie: Politik | Tags: , , , 4 Kommentare »

 

4 Kommentare zu “Stellungnahme der IG Kultur zum Budget-Referendum der SVP Stadt Luzern”

  1. Reto Ambauen

    Zu hoffen ist, dass sich die SVP mit dieser Aktion ein Eigentor schiesst!

    Luzerner Kulturschaffende!

    Am 6. Mai 2012 wählen wir unsere städtische Exekutive und Legislative.
    AN DIE URNEN!
    Wir wissen, was wir sicher nicht zu tun haben!

  2. Christoph Fellmann

    Nichts gegen SVP-Bashing, aber das Referendum ist ein demokratisches Recht.
    Zu denken geben muss doch eher:
    - wie leicht mit einem solchen Referendum der Staat handlungsunfähig gemacht werden kann. Stimmt da etwas am System nicht, mit dem budgetiert wird, bzw. wann budgetiert wird? Man könnte überlegen, das Budget dem Referndum zu entziehen; oder dann, wenn mans lieber basisdemokratich mag, dem obligatorischen Referendum jeweils im November oder Dezember zu unterstellen.
    - dass es kulturelle und soziale Institutionen und Vereine sind, deren Beiträge “vertraglich nicht gesichert” sind. Sind die Leistungsverträge, welche die Stadt z.B. mit Kulturhäusern abschliesst, denn einseitige Verträge?

  3. Hans Stutz

    Die Verschlimmbesserung des Budget-Prozesses ist erst ein paar Jahre alt. Mit dem Argument einer verbesserten Budget-Genauigkeit, hat man die Budget-Genehmigung im Parlament von der November-Sitzung des Grossen Stadtrates in die Dezember-Sitzung geschoben. Finanzdirektor Franz Müller, der Stadtrat und die überwiegende Mehrheit des Parlamentes sind damals davon ausgegangen, dass gegen ein Budget, das keine Steuerfussänderung enthält, ja wohl niemand/keine Partei ein Referendum ergreifen würde.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass man im kommenden Jahr auf diesen Entscheid zurückkommen wird.

  4. Roman

    Könnte man nicht für eine ganze Partei eine vormundschaftliche Massnahme beantragen als “Volk”:

    ZGB Art. 369

    B. Unfähigkeit Mündiger

    I. Geisteskrankheit und Geistesschwäche

    1 Unter Vormundschaft gehört jede mündige Person, die infolge von Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ihre Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, zu ihrem Schutze dauernd des Beistandes und der Fürsorge bedarf oder die Sicherheit anderer gefährdet.

    2 Die Verwaltungsbehörden und Gerichte haben der zuständigen Behörde Anzeige zu machen, sobald sie in ihrer Amtstätigkeit von dem Eintritt eines solchen Bevormundungsfalles Kenntnis erhalten.


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